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Der Global Biodiversity Outlook 4 zeigt eine traurige Zwischenbilanz auf dem Weg zu den 2020-Biodiversitätszielen
Von Axel Paulsch (IBN) und Sebastian Tilch
Fast alle Ziele, die sich die Staatengemeinschaft im Übereinkommen über die biologische Vielfalt CBD bis 2020 gesetzt hatte, werden wohl verfehlt werden, fasst der Global Biodiversity Outlook zusammen. Der GBO ist die wichtigste Publikation der Konvention. Der Bericht gibt einen Überblick über die Situation der biologischen Vielfalt und den Erfolg der bisherigen Bemühungen, sie vor dem Verlust zu bewahren. Er wurde am 6. Oktober bei der Vertragstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt CBD vorgestellt. NeFo-Mitarbeiter berichten vor Ort im -COP-Blog.
Die vierte Auflage des GBO stellt eine Zwischenbilanz auf dem Weg der Staatengemeinschaft zur Erreichung der Ziele bis 2020 dar. Damit droht, sich die Geschichte von 2010 zu wiederholen, als bereits schon einmal das Großziel, den globalen Verlust der Biodiversität aufzuhalten, verschoben wurde.
Die dritte Auflage des GBO hatte 2010 deutlich dargelegt, dass das Ziel der CBD, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 wesentlich zu verringern, deutlich verfehlt wurde. Stattdessen seien die Hauptbedrohungen der biologischen Vielfalt weltweit gestiegen:
- Verlust, qualitative Einschränkung und Zerstückelung natürlicher Lebensräume
- Übernutzung biologischer Ressourcen, v.a. durch Überfischung
- Verschmutzung, v.a. durch Nährstoffe und Phosphate aus der Landwirtschaft
- Auswirkungen invasiver, eingeschleppter Arten auf die Ökosysteme und deren von uns genutzten Dienstleistungen
- Klimawandel und Ozeanversauerung, verursacht durch den Ausstoß von klimaschädlichen Abgasen
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Daraufhin beschloss die Staatengemeinschaft im Wesentlichen, die Erreichung der bisherigen Ziele um ein Jahrzehnt zu verschieben. Der sogenannte „Strategic Plan“ wurde aufgestellt und die 20 AICHI-Targets, benannt nach der japanischen Provinz, in der die damalige Weltkonferenz der CBD stattfand, für alle 194 Mitgliedstaaten verbindlich, ausgehandelt.
Die Richtung stimmt, das Tempo nicht
Was ist seitdem geschehen?Zu wenig. Die Botschaft ist so traurig wie eindeutig: In Bezug auf nahezu alle 20 Ziele ist bestenfalls zu vermelden, dass es zwar Anstrengungen in die richtige Richtung gibt, diese aber bei weitem nicht ausreichen, die angestrebten Ziele rechtzeitig zu erreichen. In manchen Fällen ist die Botschaft noch wesentlich negativer, z.B. ist klar, dass das Ziel, den Druck auf Korallenriffe bis zum kommenden Jahr wesentlich zu vermindern, nicht erreicht werden wird. Im Gegenteil: Er wächst weiter.
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Ein Ziel erreicht: Abkommen zu gerechtem Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen tritt in Kraft
Positive Ausnahmen unter den 20 Zielen sind eigentlich nur diejenigen, die durch prozedurale Maßnahmen zu erreichen sind. So wurde die Ausweisung von Schutzgebieten weltweit, auch auf hoher See außerhalb der Staatenverantwortlichkeit, stark vorangetrieben. Zudem haben in diesen Tagen die nötigen 50 Vertragsstaaten das Nagoya-Protokoll zur Regelung des Gerechten Vorteilsausgleiches bei der Nutzung genetischer Ressourcen unterschrieben. Nach über 20 Jahren zähen Ringens kann das Abkommen endlich in Kraft treten. Damit ist Ziel 16, das bis 2015 terminiert war, voraussichtlich das einzige Ziel, das 2020 erreicht sein wird, wenn die Staaten ihre Handlungsbereitschaft nicht drastisch erhöhen.
Bei allen Zielen, die eine Umstellung von Gewohnheiten (z.B. Konsum, Handel, land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Fischerei) nötig machen würden, ist kein positiver Trend zu erkennen. Natürlich führen einzelne Maßnahmen nicht zu einem Hochschnellen von Artenzahlen oder retten von heute auf morgen eine gefährdete Art. Allerdings gibt es auch kaum einen Beleg dafür, dass Weichen in die entsprechende Richtung gestellt würden, sodass bis 2020 entsprechende Effekte zu erwarten wären.
Der Strategische Plan von 2010 macht deutlich, dass die nötigen „gemeinsamen Anstrengungen“ nichts Geringeres bedeuten als einen Paradigmenwechsel im Verständnis wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Handelns. Es reiche nicht aus, nur die Zahl und Flächen von Naturschutzgebieten zu erhöhen. Vielmehr müsse die Nutzung natürlicher Ressourcen und ihrer Lebensräume grundsätzlich nachhaltig gestaltet werden. Das bedeutet, ökologische Prozesse, die die von uns meist unentgeltlich genutzten Dienstleistungen der Natur bereitstellen (bpsw. Filterwirkung von Pflanzen in Gewässern oder der Luft, Bodenfruchtbarkeit etc.), bewusster wahrnehmen und wertschätzen. Dies muss die Basis aller wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen sein und deshalb als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen präsent sein.
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Wie ernst die UN-Staaten etwas meinen, lässt sich grundsätzlich an der Formulierung ihrer Beschlüssen ablesen. Denn entscheidend ist nicht unbedingt, was in den Empfehlungen steht, sondern wie viel Druck sich die Staaten selbst machen wollen. So gehen die Formulierungen von „Die CBD lädt die Vertragsstaaten ein, die Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen“ bis „Die CBD drängt die Staaten, diese umzusetzen“. Ein Glossar zu den UN-Formulierungen finden Sie in unserer COP-Einführung.
Der derzeitige Entwurf der Maßnahmen-Liste wählt die laxe Formulierung „ermutigt die Vertragsstaaten, die Liste zu nutzen", um die Aichi-Ziele zu erreichen. Das bedeutet, man kann sie aber auch getrost ignorieren. Bei den Verhandlungen kann sich das noch ändern, ist aber eher unwahrscheinlich, denn die CBD beschließt nach dem Konsensprinzip: Es wird so lange verhandelt, bis alle einverstanden sind. Die Erfahrungen der vergangenen COPs lassen vermuten, dass die Formulierung weiterhin schwach ausfallen wird, und entsprechend der Fortschritt bei der Rettung unserer Lebensgrundlage.