Berner Konvention
Das 1979 in Bern unterzeichnete „Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ (Berner Konvention) ist das älteste europäische Abkommen zum Naturschutz. Es regelt über Beschränkungen der Nutzung und der Entnahme den Schutz wildlebender Arten, die in verschiedenen Anhängen unterschiedlicher Gefährdungsstufen gelistet sind. In einem Anhang werden Methoden des Fanges gelistet, deren Anwendung explizit verboten ist (z.B. der Einsatz von Leimruten oder von Sprengstoffen). Das Übereinkommen hat 50 Mitgliedsstaaten, Deutschland ist seit 1985 Mitglied.
Der Ständige Ausschuss (Standing Committee) ist das entscheidende Gremium, das von seinem beim Europarat in Straßburg angesiedelten Sekretariat aus Diskussionspapiere zu verschiedenen Themen des Schutzes der Biodiversität bereitstellt.
>> Diskussionspapier zu Auswirkungen des Klimawandels auf europäische Amphibien und Reptilien
>> Papier zu Folgen des Klimawandels auf die Biodiversität Europas und mögliche Anpassungsstrategien
>> Zusammenfassung des Papiers und seine Empfehlung in der durch
erstellten deutschen Übersetzung





